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Die IHK informiert: „Energie-Audits werden für Großunternehmen verpflichtend!“

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In diesem Jahr stehen wesentliche Veränderungen für eine Großzahl von Unternehmen in Deutschland und der gesamten EU an. Der Gesetzgeber bereitet die verpflichtende Durchführung von sog. Energieaudits für Unternehmen aller Branchen bis zum Jahresende vor. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Was ist ein Energieaudit?

Basis der Energieaudits ist die EU-Energieeffizienz-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Dazu soll das Energiedienstleistungs-Gesetz novelliert werden. Ab diesem Zeitpunkt ist für alle Unternehmen einer bestimmten Größenordnung – unabhängig ihrer Branche – die Durchführung eines Energieaudits vorgeschrieben.

Ein Energieaudit ist eine „systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs (…) einer Organisation mit dem Ziel, (…) das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren“ – so heißt es in der Richtlinie DIN16247, Teil 1 vom Juli 2012. Das Ziel ist es also, Unternehmen systematisch auf Verbesserungspotenziale zu durchleuchten und darüber strukturiert zu berichten.

Die vom Gesetzgeber gewählte Frist ist äußerst knapp. Es ist derzeit geplant, das novellierte Energiedienstleistungs-Gesetz, das die Energieaudits regeln wird, Anfang März 2015 im Bundesrat zu verabschieden. Danach muss das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, was in der Regel bis zu acht Wochen dauert. Gleichzeitig ist das Energieaudit bis Anfang Dezember 2015 erstmals durchzuführen. In Summe steht den Unternehmen demnach nur etwas mehr als ein halbes Jahr zur Verfügung, was als äußerst knapp zu bewerten ist. Nach der ersten Durchführung sind die Audits alle vier Jahre zu wiederholen.

Wie ist die Norm aufgebaut?

Umgesetzt ist das Energieaudit in der DIN-Norm 16247, die aus fünf Teilen besteht. Wichtigster Teil ist der erste Part 1: „Allgemeine Anforderungen“. Dort ist neben Begrifflichkeiten geregelt, welche Anforderungen an den Ablauf des Energieaudits selbst gelegt werden. Inhaltlicher Kern dieses ersten Teils ist aber die Beschreibung des Ablaufs des Energieaudits. Daneben gibt es vier weitere Teile, die eine Detaillierung anbieten. Im zweiten Teil wird die Durchführung von Energieaudits in Gebäuden geregelt, in den Teilen 3 und 4 stehen Hilfen für die Durchführung von Energieaudits im Bereich (Produktions-)Prozesse und Transport bereit. Der letzte Teil detailliert die Anforderungen, die an den Auditor gestellt werden.

Wie läuft ein Energieaudit ab?

Das Audit beginnt mit einem einleitenden Kontakt. Dabei muss der Auditor mit dem Unternehmen die Rahmenbedingungen des Audits festlegen: In welchem Anwendungsbereich wird das Audit durchgeführt? Welche Dinge werden aus der Betrachtung ausgegrenzt? In welcher Genauigkeit werden die Untersuchungen durchgeführt? Wichtig ist, diese Entscheidungen zu protokollieren, um sie nachvollziehbar zu machen.

Im zweiten Teil, der sog. Auftaktbesprechung, vereinbart der Energieauditor beispielsweise, welche Daten geliefert werden müssen, beschreibt Anforderungen an Messungen und klärt die praktische Durchführung des Energieaudits.

Der dritte Teil umfasst die Datenerfassung. Dabei erfasst der Energieauditor zahlreiche Informationen und Daten wie den Energieverbrauch, die Verteilung des Verbrauchs auf einzelne Verbraucher oder Parameter, die den Energieverbrauch beeinflussen.

Diese Daten werden in einem vierten Teil, dem sog. Außeneinsatz, vor Ort validiert. Das Ziel ist es, ein umfassendes Bild über den IST-Zustand des Energieeinsatzes und -verbrauchs im Unternehmen zu erstellen. Auf dieser Basis muss der Auditor erste Verbesserungsvorschläge generieren.

In der folgenden Analyse wird die bestehende Situation der energiebezogenen Leistung als Ausgangsbasis festgestellt und beispielsweise mit geeigneten Kennzahlen oder mit einer Energiebilanz beschrieben. Auf dieser Grundlage werden auch weiterführende Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz abgeleitet.

Die Ergebnisse der Untersuchung müssen in einem Bericht zusammengefasst und in einer Abschlussbesprechung an den Auftraggeber übergeben werden.

Infografik_Energieaudit_DIN_16247 WEr_kann_Auditor_sein

Wer kann Energieauditor sein?

Als Energieauditor kommen sowohl Interne als auch Externe in Betracht. Energieauditoren müssen aufgrund ihrer Ausbildung und praktischen Erfahrung über Fachkunde zur Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247‑1 verfügen. Die Fachkunde erfordert den Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums einschlägiger Fachrichtungen, eine Qualifikation als staatlich geprüfter Techniker einschlägiger Fachrichtungen oder einen Meisterabschlusses sowie eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in der betrieblichen Energieberatung.

Wichtig bei internen Auditoren ist zudem, dass sie eine Unabhängigkeit von den Ergebnissen des Audits bewahren können. Weiterhin ist es geplant, dass das BAFA eine Liste veröffentlicht, auf der externe Auditoren zu finden sein werden. Zeitlich ist dies für Februar/März 2015 geplant.

Für wen ist ein Energieaudit wichtig?

Alle Branchen, also auch nicht-produzierende Unternehmen, sind verpflichtet, ein Energieaudit bis zum Dezember 2015 durchführen. Dies betrifft Unternehmen in der gesamten EU. Erstmals kommen damit also auch z.B. Banken, Stadtwerke, Versicherungen, Handelshäuser oder Krankenhäuser unter Zugzwang. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 50.000 Organisationen betroffen sein könnten.

Lediglich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben keinen Zwang, ein Energieaudit durchzuführen. Hier gilt die enge Definition der EU, ab wann ein Unternehmen kein KMU mehr ist (Faustregel: ab 50 Mio. € Umsatz und 250 Mitarbeitern ist das Unternehmen kein KMU mehr). Allerdings können auch KMU das Energieaudit nutzen, bspw. als Ersatz für das sog. „Alternative System“ der Spitzenausgleichs-Effizienzsystemverordnung.

Gibt es Alternativen zum Energieaudit?

Organisation, die über ein gültiges Zertifikat nach ISO 50001 oder nach EMAS verfügen, müssen kein Energieaudit durchführen. Noch offen ist die Frage, ob auch ein Zertifikat nach ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) als Ersatz zum Energieaudit berechtigen wird – dies wird derzeit noch diskutiert.

Infografik_Energieaudit_web_Teil3_Ablauf_EnergieAudit

Infografik_Energieaudit_web_Nutzen_Konsequenzen

Wie geht es weiter und wo gibt es weiterführende Informationen dazu?

Folgende Informationsquellen haben sich aus Sicht des Autors als hilfreich erwiesen:

  • Die DIN-Reihe zu den Energieaudits gibt es beim Beuth-Verlag. Informationen unter: http://www.beuth.de/de/norm/din-en-16247-1/149804248 (Stand: 20.01.2015)
  • beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird es die Liste mit externen Auditoren geben. Dort werden auch die Energieaudits geprüft werden. Informationen zum Themenkomplex unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/index.html (Stand: 20.01.2015)
  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen betreiben das Portal „mod.EEM“, das vielfältige Hinweise und Vorlagen, bspw. zu Energieberichten, bereit hält. Informationen unter: https://www.modeem.de/ (Stand: 20.01.2015)

Download der Infografik

Hinweise zum Autor: Dr. Tobias Heinen ist Geschäftsführer der GREAN GmbH mit Sitz im Produktionstechnischen Zentrum Hannover. GREAN unterstützt Unternehmen bei der Gestaltung schlanker und nachhaltiger Wertschöpfungsprozesse, u. a. in den Bereichen der Fabrik- und Logistikplanung sowie der ressourceneffizienten Produktion. Die GREAN GmbH verknüpft damit die Prinzipien „Lean“ und „Green“ zu einem schlüssigen Gesamtangebot. Dr. Tobias Heinen vertritt das Thema Ressourcen- und Energieeffizienz in vielen Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Vorträgen. Informationen unter http://www.grean.de. Kontakt zum Autor unter heinen@grean.de.

 

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